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    Steuern

    Steuerleitfaden fur Deutsche Immobilienbesitzer in Spanien — Modelo 210, DBA und Anlage AUS

    14. April 20268 Min. LesezeitSpainTaxForm
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    Alles, was deutsche Immobilienbesitzer in Spanien wissen mussen: Modelo 210, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Anlage AUS, Progressionsvorbehalt und die Vorteile als EU-Burger.

    Deutsche Kaufer stellen mit 7,6% aller auslandischen Immobilienkaufe die zweitgrosste auslandische Kaufergruppe in Spanien dar. Insbesondere auf Mallorca dominieren deutsche Kaufer den auslandischen Markt mit einem Anteil von rund 42%. Wenn Sie als Deutscher eine Immobilie in Spanien besitzen, haben Sie spezifische steuerliche Pflichten in beiden Landern. Dieser umfassende Leitfaden erklart alles, was Sie wissen mussen.

    Ihre Steuerpflichten in Spanien: Das Modelo 210

    Als EU-Burger geniessen deutsche Immobilieneigentumer in Spanien erhebliche steuerliche Vorteile gegenuber Nicht-EU-Burgern (z.B. Briten nach dem Brexit, Amerikaner, Kanadier):

    • Reduzierter Steuersatz von 19% statt 24% fur Nicht-EU-Residenten — eine Ersparnis von 5 Prozentpunkten auf jeden deklarierten Euro
    • Abzugsfahigkeit von Werbungskosten bei Mieteinnahmen — ein entscheidender Vorteil, den Nicht-EU-Burger nicht haben
    • Abgabe uber das Modelo 210 (IRNR — Impuesto sobre la Renta de No Residentes)

    1. Zugerechnetes Einkommen (leerstehende oder eigengenutzte Immobilie)

    Auch wenn Ihre spanische Immobilie nicht vermietet wird, besteht eine Steuerpflicht auf das sogenannte zugerechnete Einkommen (renta imputada). Spanien geht davon aus, dass Immobilienbesitz einen fiktiven wirtschaftlichen Nutzen erzeugt:

    • Bemessungsgrundlage: 1,1% des Katasterwerts, falls dieser nach 2012 uberpruft wurde; 2% falls nicht uberpruft
    • Steuersatz: 19% fur EU/EWR-Residenten
    • Formel: Katasterwert x 1,1% (oder 2%) x 19% = Jahrliche Steuerschuld

    Praxisbeispiel: Sie besitzen eine Wohnung auf Mallorca mit einem uberpruften Katasterwert von 250.000 EUR. Ihre jahrliche Steuer auf zugerechnetes Einkommen betragt: 250.000 x 1,1% x 19% = 522,50 EUR pro Jahr.

    Miteigentum: Bei gemeinsamem Eigentum (z.B. Ehepartner je 50%) muss jeder Miteigentumer ein separates Modelo 210 fur seinen Anteil einreichen. Im obigen Beispiel wurde jeder Partner 261,25 EUR schulden.

    Teiljahriges Eigentum: Wurde die Immobilie im Laufe des Jahres erworben oder verkauft, wird das zugerechnete Einkommen anteilig fur die Tage des Eigentums berechnet.

    Abgabefrist: Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Beispiel: Zugerechnetes Einkommen fur 2025 kann jederzeit im Jahr 2026 deklariert werden.

    2. Mieteinnahmen

    Wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermieten (Langzeit- oder Ferienvermietung), mussen Sie die Mieteinnahmen vierteljahrlich uber das Modelo 210 deklarieren:

    • Q1 (Januar-Marz): Abgabe bis 20. April
    • Q2 (April-Juni): Abgabe bis 20. Juli
    • Q3 (Juli-September): Abgabe bis 20. Oktober
    • Q4 (Oktober-Dezember): Abgabe bis 20. Januar des Folgejahres

    Entscheidender EU-Vorteil: Als deutscher Steuerresident (EU-Land) konnen Sie unmittelbar mit der Vermietung zusammenhangende Werbungskosten von den Bruttomieteinnahmen abziehen, bevor der Steuersatz von 19% angewendet wird. Abzugsfahige Kosten umfassen:

    • Hypothekenzinsen (Zinsen, nicht Tilgung)
    • Gemeinschaftskosten (Comunidad de Propietarios)
    • Gebaude- und Hausratversicherung
    • Grundsteuer (IBI — Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
    • Reparatur- und Instandhaltungskosten
    • Hausverwaltungsgebuhren
    • Abschreibung (3% des Gebaudewerts, ohne Grundstuck)
    • Rechts- und Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Immobilie

    Praxisbeispiel: Sie vermieten Ihre Finca auf Mallorca fur 24.000 EUR jahrlich. Ihre abzugsfahigen Kosten betragen 8.000 EUR (Hypothekenzinsen 3.000, Comunidad 1.500, Versicherung 800, IBI 1.200, Reparaturen 1.000, Verwaltung 500). Ihre spanische Steuer: (24.000 - 8.000) x 19% = 3.040 EUR. Ein Nicht-EU-Burger (z.B. Brite nach Brexit) wurde zahlen: 24.000 x 24% = 5.760 EUR — das sind 2.720 EUR mehr.

    Mischnutzung: Wird die Immobilie einen Teil des Jahres vermietet und steht den Rest leer, deklarieren Sie die Mieteinnahmen vierteljahrlich und das zugerechnete Einkommen jahrlich (anteilig fur die Leerstandstage).

    3. Kapitalgewinn (Immobilienverkauf)

    Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien als Nicht-Resident gelten folgende Regeln:

    • Der Kaufer ist gesetzlich verpflichtet, 3% des Verkaufspreises als steuerliche Sicherheit einzubehalten und direkt an das spanische Finanzamt abzufuhren (Modelo 211)
    • Sie mussen ein Modelo 210 einreichen, in dem Sie den Kapitalgewinn (oder -verlust) deklarieren
    • Berechnung: Verkaufspreis minus Kaufpreis minus zulassige Kosten (Notargebuhren, Grunderwerbsteuer, Anwaltskosten, Maklergebuhren, wertsteigende Verbesserungen)
    • Steuersatz: 19% auf den Nettogewinn
    • Ubersteigt der 3%-Einbehalt Ihre tatsachliche Steuerschuld, konnen Sie die Erstattung des uberschusses beantragen
    • Frist: 3 Monate ab Ende der 1-Monats-Frist nach dem Verkaufsdatum fur die Erstattung

    Abmilderungskoeffizienten: Wurde die Immobilie vor dem 31. Dezember 1994 erworben, konnen spezielle Abmilderungskoeffizienten (coeficientes de abatimiento) den steuerpflichtigen Gewinn erheblich reduzieren.

    Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Spanien

    Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien wurde am 3. Februar 2011 unterzeichnet und trat am 18. Oktober 2012 in Kraft. Es ersetzte das fruhere Abkommen von 1966. Die wichtigsten Bestimmungen fur Immobilieneigentumer:

    Artikel 6: Einkunfte aus unbeweglichem Vermogen

    Spanien hat das vorrangige Besteuerungsrecht fur Einkunfte aus in Spanien belegenem unbeweglichem Vermogen. Dies umfasst Mieteinnahmen, zugerechnetes Einkommen und alle anderen Einkunfte aus der Immobiliennutzung.

    Artikel 13: Verausserungsgewinne

    Gewinne aus der Verausserung von in Spanien belegenem unbeweglichem Vermogen konnen in Spanien besteuert werden. Das DBA bestatigt Spaniens Recht, Kapitalgewinne aus Immobilienverkaufen zu besteuern.

    Artikel 22: Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Progressionsvorbehalt

    Deutschland wendet fur spanische Immobilieneinkunfte die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt an. Das bedeutet konkret:

    • Die spanischen Immobilieneinkunfte sind in Deutschland von der Steuer befreit
    • Sie werden jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes berucksichtigt, der auf Ihre ubrigen deutschen Einkunfte angewendet wird
    • In der Praxis erhoen die spanischen Einkunfte Ihren deutschen Grenzsteuersatz, ohne selbst besteuert zu werden

    Praxisbeispiel zum Progressionsvorbehalt: Sie haben 60.000 EUR zu versteuerndes Einkommen in Deutschland und 10.000 EUR Mieteinnahmen (netto) aus Spanien. Deutschland berechnet zunachst den Steuersatz fur 70.000 EUR Gesamteinkommen. Dieser hohere Steuersatz wird dann auf die 60.000 EUR deutsches Einkommen angewendet. Die 10.000 EUR spanische Einkunfte werden nicht besteuert, aber sie bewirken einen hoheren Steuersatz auf Ihr deutsches Einkommen.

    Steuererklarung in Deutschland: Anlage AUS

    Spanische Immobilieneinkunfte mussen in Ihrer deutschen Einkommensteuerklarung uber die Anlage AUS (Auslandische Einkunfte und Steuern) deklariert werden:

    • Zeile 4-9: Einkunfte aus unbeweglichem Vermogen in Spanien
    • Zeile 12-14: In Spanien gezahlte Steuern (Modelo 210)
    • Geben Sie den Staat (Spanien) und die Art der Einkunfte (Vermietung und Verpachtung) an
    • Vermerken Sie, dass die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt gemas DBA angewendet wird

    Wichtig: Auch wenn die spanischen Einkunfte in Deutschland freigestellt sind, besteht eine Erklarungspflicht. Die Nichtangabe kann als Steuerverkurzung gewertet werden.

    Zusatzlich kann die Anlage V (Einkunfte aus Vermietung und Verpachtung) relevant sein, wenn Sie die spanischen Einkunfte nach deutschem Recht berechnen mussen (z.B. fur die Progressionsberechnung).

    Deutsche Kaufer auf dem Spanischen Immobilienmarkt

    Der deutsche Immobilienmarkt in Spanien hat eine lange und bedeutende Geschichte:

    • Mallorca: Deutsche Kaufer stellen rund 42% aller auslandischen Kaufer auf Mallorca. Die Insel wird oft als "17. Bundesland" bezeichnet. Palma de Mallorca, Soller, Deia und der Sudwesten (Andratx, Port d'Andratx) sind besonders beliebt
    • Kanarische Inseln: Fuerteventura und Gran Canaria haben eine wachsende deutsche Kaufergemeinschaft, angelockt durch das ganzjahrig milde Klima und gunstigere Preise als die Balearen
    • Costa Blanca: Javea, Denia und Altea ziehen viele deutsche Kaufer an, die ein authentischeres spanisches Erlebnis suchen
    • Costa del Sol: Marbella und Umgebung bleiben bei wohlhabenderen deutschen Kaufern beliebt

    Der starke Euro gegenuber anderen Wahrungen und die historisch niedrigen Zinsen in der Eurozone haben den Immobilienerwerb fur deutsche Kaufer zusatzlich attraktiv gemacht.

    EU-Vorteile fur Deutsche Immobilieneigentumer

    Als Burger der Europaischen Union geniessen deutsche Immobilieneigentumer in Spanien erhebliche Vorteile:

    • 19% Steuersatz statt 24% — eine jahrliche Ersparnis, die sich uber die Jahre summiert
    • Werbungskostenabzug bei Mieteinnahmen — der wichtigste finanzielle Vorteil, der zu erheblichen Steuerersparnissen fuhren kann
    • DBA mit Progressionsvorbehalt — keine Doppelbesteuerung, lediglich eine Erhohung des Grenzsteuersatzes
    • Freier Kapitalverkehr — keine Einschrankungen bei Geldtransfers zwischen Deutschland und Spanien
    • SEPA-Uberweisungen — einfache und kostengunstige Zahlungen innerhalb der Eurozone
    • Gegenseitige Anerkennung von Steuerdokumenten — deutsche steuerliche Ansassigkeitsbescheinigungen werden automatisch von der spanischen Steuerbehorde anerkannt

    Haufige Fehler, die es zu Vermeiden Gilt

    • Kein Modelo 210 einreichen: Viele deutsche Eigentumer wissen nicht, dass sie auch fur leerstehende Immobilien Steuern zahlen mussen (zugerechnetes Einkommen)
    • Anlage AUS vergessen: Die spanischen Einkunfte mussen in der deutschen Steuererklarung angegeben werden, auch wenn sie freigestellt sind
    • Katasterwert verwechseln: Der Katasterwert (valor catastral) ist nicht der Marktwert oder Kaufpreis — er ist oft deutlich niedriger
    • Fristen versaumen: Die spanischen Strafen fur verspatete Einreichung beginnen bei 1% pro Monat Verspatung, plus 15% zusatzlich nach 12 Monaten
    • Miteigentum falsch deklarieren: Jeder Miteigentumer (z.B. beide Ehepartner) muss ein eigenes Modelo 210 einreichen

    SpainTaxForm: Ihr Online-Service fur das Modelo 210

    Bei SpainTaxForm haben wir umfassende Erfahrung in der Betreuung deutscher Immobilieneigentumer in Spanien. Unser 100% Online-Service ubernimmt den gesamten Modelo-210-Prozess fur Sie — von der Berechnung uber die Einreichung bis zur Nachverfolgung. Wir stellen Ihnen eine ubersichtliche Steueraufstellung zur Verfugung, die Sie direkt fur Ihre deutsche Steuererklarung (Anlage AUS) verwenden konnen. Kein digitales Zertifikat erforderlich, keine Reise nach Spanien notig.

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