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    Nichtresidentensteuer in Spanien für Deutsche Immobilienbesitzer — Leitfaden 2026

    Der vollständige Leitfaden zum Modelo 210 für deutsche Staatsbürger, die eine Immobilie in Spanien besitzen. Erfahren Sie alles über Ihre Steuerpflichten, Fristen, abzugsfähige Ausgaben und das Doppelbesteuerungsabkommen.

    Jetzt Modelo 210 einreichen
    Ab 30€ · 100% online · Kein digitales Zertifikat nötig

    Ihr Vorteil als EU-Bürger

    Als deutscher Staatsbürger genießen Sie als EU-Bürger erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber Eigentümern aus Nicht-EU-Ländern. Das bedeutet weniger Steuern und mehr Abzugsmöglichkeiten bei der spanischen Nichtresidentensteuer.

    Reduzierter Steuersatz: 19%

    Statt 24% für Nicht-EU-Bürger. Sie sparen bis zu 21% Steuer gegenüber Eigentümern aus Großbritannien, USA oder Kanada.

    Abzugsfähige Ausgaben bei Mieteinnahmen

    Nebenkosten, IBI, Versicherung, Hypothekenzinsen, Abschreibung — als EU-Bürger können Sie alle relevanten Kosten geltend machen.

    Besteuerung auf Nettoeinkommen

    Die Steuer wird nur auf den Nettogewinn berechnet, nicht auf die Bruttomieteinnahmen. Nicht-EU-Bürger zahlen hingegen auf das Bruttoeinkommen.

    Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

    Das DBA zwischen Deutschland und Spanien verhindert die doppelte Besteuerung. In Spanien gezahlte Steuern werden in Deutschland angerechnet.

    Was ist das Modelo 210?

    Das Modelo 210 ist das offizielle spanische Steuerformular zur Erklärung der Einkommensteuer für Nichtansässige — auf Spanisch Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR). Jeder, der eine Immobilie in Spanien besitzt, aber nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, muss dieses Formular bei der spanischen Steuerbehörde AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) einreichen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder leer steht.

    Im Gegensatz zum deutschen Steuersystem, bei dem das Finanzamt Sie in der Regel aktiv kontaktiert, verschickt die spanische AEAT keine Erinnerungen oder Steuerbescheide an Nichtansässige. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Steuerpflichten zu kennen, die Steuer zu berechnen und fristgerecht einzureichen. Viele deutsche Immobilienbesitzer in Spanien sind sich dieser Pflicht gar nicht bewusst — mit der Folge, dass Bußgelder und Zuschläge anfallen können.

    Das Modelo 210 deckt drei verschiedene Steuertatbestände ab: unterstellte Einkünfte bei leerstehenden Immobilien, tatsächliche Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten und Kapitalgewinne beim Verkauf einer Immobilie. Für jeden Tatbestand gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden, Fristen und Formularvarianten. Unser Online-Service führt Sie durch den gesamten Prozess und reicht das Formular direkt bei der AEAT ein — ganz ohne digitales Zertifikat und ohne nach Spanien reisen zu müssen.

    Drei Steuerpflichten als Nichtansässiger

    Als deutscher Eigentümer in Spanien können bis zu drei verschiedene Steuerpflichten entstehen. Hier erklären wir jede einzelne im Detail.

    1. Unterstellte Einkünfte (Renta Imputada)

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    Wenn Ihre Immobilie leer steht oder ausschließlich privat genutzt wird (z.B. als Ferienhaus), unterstellt das spanische Finanzamt ein fiktives Einkommen — die sogenannte renta imputada. Diese Steuer fällt jedes Jahr an, auch wenn Sie keinerlei tatsächliche Einnahmen erzielen.

    Berechnung:

    Katasterwert × 1,1% (revidiert nach 1994) oder 2% (nicht revidiert) = Bemessungsgrundlage

    Bemessungsgrundlage × 19% (EU-Steuersatz) = Steuerbetrag

    Rechenbeispiel:

    Katasterwert: 200.000€ (revidiert)

    Bemessungsgrundlage: 200.000€ × 1,1% = 2.200€

    Jährliche Steuer: 2.200€ × 19% = 418€

    Frist: Einreichung bis 31. Dezember des Folgejahres (z.B. Steuerjahr 2025 → Frist 31.12.2026)

    2. Mieteinnahmen (Rendimientos del Capital Inmobiliario)

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    Wenn Sie Ihre Immobilie ganz oder teilweise vermieten (auch Ferienvermietung über Airbnb, Booking.com etc.), müssen Sie die Mieteinnahmen in Spanien versteuern. Als EU-Bürger haben Sie den großen Vorteil, dass Sie tatsächliche Ausgaben abziehen können und nur auf den Nettogewinn Steuern zahlen.

    Abzugsfähige Ausgaben:

    • IBI (Grundsteuer) — anteilig für vermietete Zeiträume
    • Gemeinschaftskosten (Comunidad de Propietarios)
    • Versicherungsprämien (Gebäude- und Hausratversicherung)
    • Hypothekenzinsen (nur der Zinsanteil, nicht die Tilgung)
    • Abschreibung: 3% des Gebäudewerts pro Jahr
    • Reparatur- und Instandhaltungskosten
    • Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Gas, Internet)
    • Hausverwaltung und professionelle Reinigung

    Rechenbeispiel — Ferienvermietung auf Mallorca:

    Bruttomieteinnahmen (6 Monate): 18.000€

    Abzugsfähige Ausgaben: IBI (anteilig 600€) + Comunidad (1.800€) + Versicherung (400€) + Hypothekenzinsen (2.400€) + Abschreibung (1.500€) + Nebenkosten (800€) = 7.500€

    Nettoeinkommen: 18.000€ − 7.500€ = 10.500€

    Steuer: 10.500€ × 19% = 1.995€

    Zum Vergleich: Ein Nicht-EU-Bürger zahlt auf 18.000€ Brutto × 24% = 4.320€ — mehr als doppelt so viel!

    Wichtig: Für Zeiträume, in denen die Immobilie nicht vermietet ist, fallen zusätzlich unterstellte Einkünfte (renta imputada) an — anteilig berechnet für die leerstehenden Monate.

    Frist: Jährliche Deklaration bis zum 20. Januar des Folgejahres

    3. Kapitalgewinn bei Verkauf (Ganancia Patrimonial)

    Immobilienverkauf · 160€ (Festpreis)

    Beim Verkauf Ihrer spanischen Immobilie fällt Kapitalertragsteuer auf den Gewinn an. Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, 3% des Verkaufspreises einzubehalten und als Vorauszahlung an die AEAT abzuführen. Diese Einbehaltung erfolgt direkt beim Notar bei der Beurkundung (Escritura).

    Berechnung des Kapitalgewinns:

    Verkaufspreis − Kaufpreis − Kaufnebenkosten − Wertsteigerungskosten = Kapitalgewinn

    Kapitalgewinn × 19% = Steuerbetrag

    Rechenbeispiel:

    Kaufpreis 2015: 250.000€ (inkl. Nebenkosten: 275.000€)

    Verkaufspreis 2026: 350.000€

    Kapitalgewinn: 350.000€ − 275.000€ = 75.000€

    Steuer: 75.000€ × 19% = 14.250€

    3% Einbehaltung: 350.000€ × 3% = 10.500€

    Nachzahlung: 14.250€ − 10.500€ = 3.750€

    Rückerstattung: Ist die 3% Einbehaltung höher als die tatsächliche Steuer, können Sie die Differenz über das Modelo 210 zurückfordern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mit Verlust verkaufen.

    Frist: Einreichung innerhalb von 4 Monaten nach der notariellen Beurkundung

    Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien

    Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien ist seit 2012 in Kraft und regelt, wie Einkünfte zwischen beiden Ländern steuerlich behandelt werden. Für deutsche Immobilienbesitzer in Spanien ist es besonders wichtig, die Mechanismen des Abkommens zu verstehen.

    Besteuerungsrecht — Welches Land besteuert was?

    • Mieteinnahmen: Spanien hat das Besteuerungsrecht als Belegenheitsstaat. Deutschland rechnet die spanische Steuer an.
    • Kapitalgewinne: Spanien besteuert den Gewinn beim Verkauf. Deutschland wendet die Anrechnungsmethode an.
    • Unterstellte Einkünfte: Werden ausschließlich in Spanien besteuert.

    Anrechnung in der deutschen Steuererklärung

    • Anlage AUS: Tragen Sie Ihre spanischen Einkünfte und die gezahlte Steuer in die Anlage AUS Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
    • Anrechnungsmethode: Die in Spanien gezahlte Steuer wird auf Ihre deutsche Steuerschuld angerechnet — bis zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Einkünfte.
    • Progressionsvorbehalt: Auch freigestellte Einkünfte können den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen erhöhen.

    Praxis-Tipp: So vermeiden Sie Doppelbesteuerung

    Bewahren Sie immer den Nachweis über die in Spanien gezahlte Steuer auf (Modelo 210 mit Zahlungsbestätigung). Ihr deutsches Finanzamt wird diesen Beleg als Nachweis für die Steueranrechnung in der Anlage AUS benötigen. Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen, der sowohl das deutsche als auch das spanische Steuersystem kennt. Die Kosten für den Steuerberater sind als Werbungskosten absetzbar.

    Beliebte Regionen für Deutsche Immobilienbesitzer

    Deutsche gehören zu den größten Gruppen ausländischer Immobilienkäufer in Spanien. Hier sind die fünf beliebtesten Regionen mit spezifischen Steuerinformationen.

    42% der Käufer

    Mallorca

    42% aller ausländischen Käufer auf Mallorca sind Deutsche — die mit Abstand größte Gruppe. Besonders beliebt: Palma, Andratx, Sóller, Pollença.

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    Jávea, Dénia, Calpe, Altea

    Costa Blanca

    Die Küstenorte Jávea, Dénia, Calpe und Altea ziehen viele deutsche Rentner und Ferienhausbesitzer an. Attraktive Katasterwerte und moderate IBI.

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    Beliebt im Süden

    Teneriffa

    Besonders der Süden Teneriffas (Costa Adeje, Los Cristianos) ist bei Deutschen sehr beliebt. Ganzjährig mildes Klima und günstigere Immobilienpreise.

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    Marbella, Estepona

    Costa del Sol

    Marbella, Estepona und Fuengirola bieten Luxusimmobilien und eine etablierte deutsche Gemeinschaft. Höhere Katasterwerte bedeuten höhere unterstellte Einkünfte.

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    Sitges, Costa Brava

    Barcelona & Costa Brava

    Sitges, Tossa de Mar und die gesamte Costa Brava bieten eine Mischung aus Kultur und Strandleben. Hohe Mietrenditen in der Hauptsaison.

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    Schritt für Schritt: Modelo 210 Online Einreichen

    Mit SpainTaxForm können Sie Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten online einreichen — ganz ohne spanisches digitales Zertifikat und ohne Behördengang.

    1

    Service-Typ auswählen

    Wählen Sie zwischen unterstellten Einkünften (leere Immobilie), Mieteinnahmen oder Kapitalgewinn beim Verkauf. Unser System hilft Ihnen, den richtigen Formultyp zu identifizieren.

    2

    Immobiliendaten eingeben

    Geben Sie die Daten Ihrer Immobilie ein: Katasterwert, Kataster-Referenznummer, Adresse und ggf. Ihre Mieteinnahmen und -ausgaben. Diese Informationen finden Sie in Ihrem IBI-Bescheid oder Grundbuchauszug.

    3

    Automatische Steuerberechnung

    Unser System berechnet Ihre Steuerschuld automatisch unter Berücksichtigung des EU-Steuersatzes von 19%, aller abzugsfähigen Ausgaben und der korrekten Formulvariante. Sie sehen den genauen Betrag vor der Bezahlung.

    4

    Sicher bezahlen

    Bezahlen Sie unseren Service-Betrag sicher per Kreditkarte oder Banküberweisung. Die Servicegebühr beginnt ab 30€ für unterstellte Einkünfte. Die eigentliche Steuerzahlung an die AEAT erfolgt separat per Bankeinzug.

    5

    Einreichung & Bestätigung

    Wir reichen Ihr Modelo 210 direkt bei der spanischen AEAT ein. Sie erhalten Ihr offizielles AEAT-Dokument mit Einreichungsnachweis innerhalb von 1-2 Werktagen per E-Mail — als Beleg für Ihre deutsche Steuererklärung.

    Häufige Fehler Deutscher Eigentümer

    Viele deutsche Immobilienbesitzer in Spanien machen bei der Nichtresidentensteuer vermeidbare Fehler. Hier sind die sechs häufigsten — und wie Sie sie umgehen.

    1

    Steuerpflicht ignorieren

    Viele Deutsche wissen nicht, dass sie in Spanien steuerpflichtig sind, auch wenn die Immobilie leer steht. Die AEAT sendet keine Erinnerungen — Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.

    2

    Mieteinnahmen nicht deklarieren

    Besonders bei Ferienvermietung über Plattformen wie Airbnb werden Einnahmen oft nicht gemeldet. Die AEAT hat Zugang zu den Plattform-Daten und kann nicht deklarierte Einkünfte leicht aufdecken.

    3

    Abzugsfähige Ausgaben vergessen

    Als EU-Bürger können Sie erhebliche Kosten abziehen. Viele Eigentümer versäumen es, Hypothekenzinsen, Abschreibung und Nebenkosten geltend zu machen — und zahlen so unnötig zu viel Steuer.

    4

    Renta Imputada für leere Monate vergessen

    Bei Teilzeitvermietung fallen für die nicht vermieteten Monate anteilig unterstellte Einkünfte an. Viele Eigentümer deklarieren nur die Mieteinnahmen und vergessen die renta imputada für die leeren Monate.

    5

    Fristen versäumen

    Die Frist für Mieteinnahmen ist der 20. Januar — deutlich früher als viele denken. Verspätete Einreichungen führen automatisch zu Zuschlägen von 5% bis 20% plus Verzugszinsen.

    6

    Spanische Steuer nicht in Deutschland angeben

    Die in Spanien gezahlte Steuer muss in der Anlage AUS angegeben werden, um die Anrechnung zu erhalten. Ohne Angabe zahlen Sie in beiden Ländern — echte Doppelbesteuerung.

    Steuerliche Fristen 2026

    Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für die spanische Nichtresidentensteuer im Jahr 2026.

    SteuerartSteuerjahrFristPreis
    Unterstellte Einkünfte (leere Immobilie)202531. Dez. 2026Ab 30€
    Mieteinnahmen202520. Jan. 2026Ab 80€
    Kapitalgewinn (Verkauf)Bei Verkauf4 Monate nach Escritura160€
    Rückerstattung 3% EinbehaltungBei Verkauf4 Monate nach Escritura160€

    Hinweis: Wir empfehlen, die Steuererklärung mindestens 2-4 Wochen vor Ablauf der Frist einzureichen, um ausreichend Zeit für eventuelle Rückfragen oder Korrekturen zu haben.

    Modelo 210 + Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien

    Modelo 210 ist das offizielle AEAT-Formular, das jeder nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer einreichen muss. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien vom 3. Februar 2011 (in Kraft seit 18. Oktober 2012) regelt, wie diese in Spanien gezahlte Steuer in Ihrer deutschen Steuererklärung berücksichtigt wird.

    Spanisches FormularModelo 210 — Steuer für Nichtansässige (IRNR)
    Geltendes DBADBA Deutschland–Spanien 2011 (in Kraft seit 18.10.2012)
    BesteuerungsrechtSpanien hat das primäre Recht (Art. 6 — unbewegliches Vermögen)
    Steuersatz (EU)19 % auf unterstellte Einkünfte, Miete (mit Abzügen) und Veräußerungsgewinne
    Entlastung in DeutschlandAnrechnungsmethode (Anlage AUS, § 34c EStG) — in Spanien gezahlte Steuer wird angerechnet
    Eingereicht vonSpainTaxForm — geprüft von Omar Rahmani, dipl. Wirtschaftswissenschaftler Nr. 3370

    In der Praxis: Wir reichen Ihr Modelo 210 bei der AEAT ein, Sie erhalten den offiziellen Zahlungsnachweis (justificante) und fügen ihn der Anlage AUS Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung bei. Das DBA garantiert, dass die in Spanien gezahlte Steuer auf Ihre deutsche Steuerschuld angerechnet wird — keine Doppelbesteuerung.

    Geprüft von Omar Rahmani — dipl. Wirtschaftswissenschaftler Nr. 3370, Colegio de Economistas de Alicante
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    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Hier beantworten wir die häufigsten Fragen deutscher Immobilienbesitzer zur spanischen Nichtresidentensteuer.

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