Modelo 210: der definitive IRNR-Leitfaden für Nichtansässige (2026)
Alles über die spanische Einkommensteuererklärung für Nichtansässige: Pflichten, Berechnung, Fristen und AEAT-Einreichung.
Was ist das Modelo 210?
Das Modelo 210 ist das offizielle Formular zur Selbstveranlagung der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), geregelt durch das Königliche Gesetzesdekret 5/2004. Es reichen natürliche und juristische Personen ein, die nicht steuerlich in Spanien ansässig sind, aber spanische Einkünfte erzielen.
Für Immobilieneigentümer deckt das Modelo 210 drei Hauptsituationen ab: fiktive Mieteinnahmen (leerstehende oder eigengenutzte Immobilie), Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne oder -verluste beim Verkauf. Zuständig ist die spanische Steuerbehörde AEAT.
Anders als bei der IRPF für Ansässige sendet die AEAT keine Erinnerungen. Die Pflicht ist freiwillig, individuell und ohne gemeinsame Erklärung zwischen Ehepartnern.
Wer muss das Modelo 210 einreichen?
Alle Nichtansässigen in Spanien, die Immobilien, Bankkonten mit Zinsen, spanische Dividenden oder andere spanische Einkünfte besitzen, müssen einreichen. Bei Immobilien besteht die Pflicht auch bei leerstehenden Objekten oder reiner Feriennutzung.
- Einzelne nichtansässige Eigentümer (Zweitwohnsitz, Investition, Erbschaft).
- Miteigentümer und Ehepartner: jeder reicht separat für seinen Anteil ein.
- Nichtansässige Erben: Immobilie anmelden und ab Todesdatum einreichen.
- Ausländische juristische Personen mit Immobilien in Spanien (24 % ohne Abzüge).
- EU/EWR-Ansässige, UK (post-Brexit) und Rest der Welt: alle mit unterschiedlichen Sätzen.
Einkunftsarten und Steuersätze
Der IRNR unterscheidet fiktive Mieteinnahmen (bloße Eigentümerschaft ohne Vermietung), tatsächliche Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne. Der Steuersatz hängt vom Wohnsitzland ab, nachgewiesen durch eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung.
Ansässige in EU, Norwegen, Island und Liechtenstein zahlen 19 % und können bei Vermietung Kosten abziehen. Der Rest der Welt, einschließlich UK seit Brexit, zahlt 24 % auf Bruttoeinnahmen ohne Abzüge.
- Fiktive Miete: Bemessungsgrundlage = Katasterwert × 1,1 % (revidiert <10 J.) oder × 2 %.
- EU/EWR-Vermietung: Bemessungsgrundlage = Einnahmen − abzugsfähige Kosten.
- Nicht-EU-Vermietung: Bemessungsgrundlage = Bruttoeinnahmen ohne Abzüge.
- Verkauf: Bemessungsgrundlage = Verkaufspreis − Kaufpreis − Anschaffungs- und Veräußerungskosten.
Einreichungsfristen 2026
Die Fristen variieren je nach Einkunftsart. Verspätete Einreichung löst Zuschläge von 1 % pro Monat (bis 15 %) plus Zinsen aus, sowie Strafen von 50 % bis 150 % bei Entdeckung durch die AEAT.
- Fiktive Miete (leerstehend): 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres.
- Vermietung: 1. bis 20. Januar des Folgejahres (jährliche Pflicht seit Orden HAC/56/2024).
- Immobilienverkauf: 4 Monate ab Datum der öffentlichen Urkunde.
- Erstattung der 3%-Quellensteuer: zusammen mit der Veräußerungserklärung.
Modelo 210 vs Modelo 211: nicht verwechseln
Das Modelo 210 reicht der nichtansässige Eigentümer oder Verkäufer ein. Das Modelo 211 reicht der spanische Käufer ein, wenn er von einem Nichtansässigen kauft: er behält 3 % des Kaufpreises ein und zahlt ihn an die AEAT als Vorauszahlung auf den IRNR des Verkäufers.
Übersteigt die einbehaltene 3%-Quellensteuer die tatsächliche Steuer, kann der Verkäufer eine Erstattung beantragen. Ist sie niedriger, muss er die Differenz mit Modelo 210 nachzahlen.
Jährliche Checkliste für nichtansässige Eigentümer
Nutzen Sie diese Liste, um keine Immobiliensteuerpflicht in Spanien zu vergessen. IBI (Gemeindesteuer) und Modelo 210 (Staatssteuer) sind unabhängig und für alle Eigentümer verpflichtend.
- IBI-Quittung aufbewahren: enthält den Katasterwert für Modelo 210.
- Prüfen, ob der Katasterwert in den letzten 10 Jahren revidiert wurde (1,1 % vs 2 %).
- Modelo 210 für fiktive Miete einreichen, wenn nicht vermietet.
- Miet-Modelo 210 zwischen 1. und 20. Januar einreichen bei Mieteinnahmen.
- Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung aus Ihrem Land beschaffen.
- Zahlungs- und Einreichungsbelege mindestens 4 Jahre aufbewahren.
- Vorjahre freiwillig regularisieren, bevor die AEAT es verlangt.
Formel fiktive Mieteinnahmen (häufigster Fall)
IRNR-Steuer = Katasterwert × Imputations-% × Steuersatz
- Katasterwert
- Betrag in Euro auf Ihrer IBI-Quittung oder auf der Kataster-Website.
- Imputations-%
- 1,1 % bei Revision in den letzten 10 Jahren; sonst 2 %.
- Steuersatz
- 19 % für EU/EWR/Norwegen/Island/Liechtenstein; 24 % für Rest der Welt.
Vergleich: Modelo 210 vs Modelo 211
| Konzept | Modelo 210 | Modelo 211 |
|---|---|---|
| Wer reicht ein | Nichtansässiger Eigentümer/Verkäufer | Spanischer ansässiger Käufer |
| Zweck | IRNR-Einkünfte oder Gewinne deklarieren | 3 % des Kaufpreises einbehalten und einzahlen |
| Wann | Jährlich (fiktiv/Miete) oder beim Verkauf | Beim Kauf |
| Bemessungsgrundlage | Fiktive Miete, Miete oder Veräußerungsgewinn | 3 % des Transaktionspreises |
| Frist | Je nach Einkunftsart | 1 Monat ab Urkundendatum |
| Erstattung möglich | Ja, wenn 3 % die tatsächliche Steuer übersteigt | Nein (Käufer behält ein) |
| Beziehung | Verkäufer deklariert in 210, was in 211 einbehalten wurde | Käufer zahlt 3 % mit Modelo 211 |
Häufige Fragen zum Modelo 210
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