Modelo 210: Anleitung und Felder (2026)
Felder des Modelo 210 mit vollständigem numerischem Beispiel fiktive Miete.
Geprüft von Omar Rahmani, zugelassener Ökonom Nr. 3370 (COE Alicante) · Zuletzt geprüft:
Hauptfelder Modelo 210
Offizielles AEAT-Formular mit Identifikation, Zeitraum, Immobiliendaten, Bemessungsgrundlage, Steuer und Zahlung.
Bei fiktiver Miete: NIF, Katasterreferenz, Katasterwert, Eigentumsanteil, Basis, 19%/24% Satz.
Erklärungstypen
Korrekten Abschnitt wählen.
- Fiktive Miete: Abschnitt 019.
- Vermietung: Abschnitt 020.
- Veräußerungsgewinn: Abschnitt 006.
- 3%-Erstattung: mit Veräußerung.
AEAT-Neuerung — Verordnung HAC/623/2026
Neuerungen beim Modelo 210: was die Verordnung HAC/623/2026 ändert
Die Verordnung HAC/623/2026 vom 12. Juni (BOE vom 23. Juni) ändert Inhalt und Abgabefristen des Modelo 210 für fiktive Mieteinkünfte aus städtischen Immobilien sowie für Einkünfte aus vermieteten oder untervermieteten Immobilien (Einkunftscodes 02, 01 und 35).
Es ist die bedeutendste Reform der Nichtansässigenbesteuerung von Immobilien seit dem Wechsel von der quartalsweisen zur jährlichen Zusammenfassung 2024: Sie ändert den Abgabezeitpunkt, die zu meldenden Daten und vor allem den Nachweis abzugsfähiger Mietaufwendungen über einen neuen Anhang zur Kostenaufschlüsselung.
Wichtig: Die Änderungen betreffen NICHT nicht zusammengefasste Vermietungserklärungen mit Entstehung zwischen April und September 2026 (es gelten weiterhin die ersten 20 Kalendertage im Juli und Oktober 2026). Auch die Frist für fiktive Mieteinkünfte 2025 bleibt unverändert: 1. Januar bis 31. Dezember 2026.
Die vier zentralen Änderungen
1. Neuer Anhang zur Aufschlüsselung abzugsfähiger Kosten
Eingeführt wird ein eigener Anhang, in dem Vermieter mit Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein die von den Mieteinnahmen abgezogenen Kosten nach Kategorien einzeln aufführen müssen. Bisher genügte ein Gesamtbetrag; künftig ist jede Kategorie zu detaillieren. Das erhöht die Kontrolldichte und macht das Sammeln und Ordnen der Rechnungen von Anfang an unerlässlich.
2. Neue Felder „Anzahl der Tage" und „Beteiligungsquote"
Für fiktive Mieteinkünfte aus selbstgenutzten städtischen Immobilien und für Einkünfte aus vermieteten oder untervermieteten Immobilien entstehen zwei neue Felder: die Anzahl der Tage, an denen die Immobilie dem Steuerpflichtigen zur Verfügung stand (fiktive Miete) bzw. tatsächlich vermietet war (Vermietung), und der prozentuale Eigentumsanteil. Die zeitliche und anteilige Aufteilung ist damit keine interne Rechnung mehr, sondern eine von der AEAT prüfbare Angabe.
3. Fiktive Mieteinkünfte: Frist beginnt am 1. April
Der Fristbeginn für Abgabe und Zahlung verschiebt sich vom 1. Januar auf den 1. April. Die neue Frist läuft vom 1. April bis zum 31. Dezember des auf die Entstehung folgenden Kalenderjahres; das Lastschriftverfahren ist vom 1. April bis 23. Dezember möglich. Erstmals gilt dies für fiktive Mieteinkünfte 2026, abgabefähig ab 1. April 2027.
4. Vermietung mit Zahllast: 1. bis 20. April
Selbstveranlagungen mit Zahllast aus vermieteten oder untervermieteten Immobilien werden in den ersten zwanzig Kalendertagen des April des Folgejahres eingereicht, sowohl bei getrennter als auch bei zusammengefasster Erklärung. Lastschrift ist vom 1. bis 15. April möglich.
Fristen des Modelo 210: vor und nach der Verordnung HAC/623/2026
| Einkunftsart | Bisherige Frist | Neue Frist |
|---|---|---|
| Fiktive Miete (Eigennutzung oder leerstehend) | 1. Januar – 31. Dezember des Folgejahres | 1. April – 31. Dezember des Folgejahres (ab Entstehung 2026) |
| Fiktive Miete: Lastschrift | Bis 23. Dezember | 1. April – 23. Dezember |
| Jährlich zusammengefasste Vermietung (Zahllast) | 1. – 20. Januar des Folgejahres | 1. – 20. April des Folgejahres (ab Entstehung 2026) |
| Getrennte Vermietungserklärung (Zahllast) | Erste 20 Tage im April, Juli, Oktober und Januar | 1. – 20. April des Folgejahres (nur ab Entstehung im 4. Quartal 2026) |
| Vermietung: Lastschriftzahlung | 1. – 15. Januar | 1. – 15. April |
| Fiktive Miete 2025 | 1. Januar – 31. Dezember 2026 | Unverändert: 1. Januar – 31. Dezember 2026 |
Was das für Vermietungen bedeutet
Mieteinkünfte sind am stärksten betroffen. Seit den Entstehungen 2024 ist der Zusammenfassungszeitraum von quartalsweise auf jährlich umgestellt: Alle im Kalenderjahr entstandenen Einkünfte aus derselben Immobilie und demselben Zahler werden in einer einzigen Selbstveranlagung zusammengefasst. Die Verordnung HAC/623/2026 verlegt diese Jahreserklärung nun von Januar auf April — im Einklang mit dem Jahresabschluss und mit drei Monaten mehr Zeit, um Rechnungen und Belege zusammenzustellen.
Bei zusammengefasster Erklärung gilt die neue Frist (1.–20. April) bereits für die Entstehungen 2026, einzureichen vom 1. bis 20. April 2027.
Bei getrennter Erklärung gilt die neue Frist erst ab Entstehungen im letzten Kalenderquartal 2026. Für Entstehungen von April bis September 2026 bleiben die klassischen Fristen: erste 20 Tage im Juli und Oktober 2026, mit dem alten Formular ohne Kostenanhang.
Alle ab dem 1. Januar 2027 eingereichten Selbstveranlagungen verwenden den neuen Formularinhalt — Kostenanhang, „Anzahl der Tage" und „Beteiligungsquote" — unabhängig vom Entstehungsdatum. Auch wer 2027 ein früheres Steuerjahr erklärt, nutzt also das neue Formular.
Praktische Folge: Wer Kosten abzieht, muss den Aufschlüsselungsanhang ausfüllen. Ein Gesamtbetrag ohne Belege je Kategorie ist künftig eine Einladung zur Prüfung. Führen Sie ab Januar 2026 ein Kostenregister je Immobilie, je Kategorie und je Vermietungstag.
Vollständige Aufstellung der abzugsfähigen Mietkosten
Nur Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein dürfen Kosten abziehen (Artikel 24.6 des IRNR-Gesetzes) und werden mit 19% auf den Nettoertrag besteuert. Ansässige außerhalb des EWR zahlen 24% auf die Bruttoeinnahmen ohne jeden Abzug. Abzugsfähig sind die im spanischen Einkommensteuergesetz vorgesehenen Posten, sofern sie unmittelbar mit den Einkünften aus der spanischen Immobilie zusammenhängen.
| Kostenart | Details, Kriterien und Grenzen |
|---|---|
| Zinsen und Finanzierungskosten | Hypothekenzinsen und sonstige Finanzierungskosten des in Erwerb oder Verbesserung investierten Kapitals. Die Tilgung ist nicht abzugsfähig. |
| Instandhaltung und Reparatur | Malerarbeiten, Putz, Reparatur von Installationen, Austausch von Bauteilen (Heizung, Aufzug, Sicherheitstüren). Erweiterung und Verbesserung sind ausgenommen — sie werden über die Abschreibung erfasst. |
| Gemeinsame Obergrenze: Zinsen + Reparaturen | Zinsen zuzüglich Instandhaltungs- und Reparaturkosten dürfen die Bruttoeinnahmen der Immobilie im Jahr nicht übersteigen. Der Überschuss ist in den folgenden vier Jahren mit derselben Grenze abzugsfähig. |
| Nichtstaatliche Steuern und Abgaben | Grundsteuer IBI, Müllgebühr, Abwasser, Zufahrtsgenehmigung und weitere kommunale Abgaben ohne Sanktionscharakter. |
| Eigentümergemeinschaft | Ordentliche Gemeinschaftskosten. Sonderumlagen für Verbesserungs- oder Erweiterungsarbeiten sind keine Kosten: Sie erhöhen die Anschaffungskosten und werden abgeschrieben. |
| Abschreibung der Immobilie | 3% jährlich auf den höheren Wert aus tatsächlich gezahlten Anschaffungskosten oder Katasterwert, jeweils ohne Grundstückswert. |
| Abschreibung von Mobiliar und Ausstattung | Möbel, Haushaltsgeräte und Ausstattung, die mit der Wohnung überlassen werden, in der Regel 10% jährlich nach der vereinfachten Tabelle. |
| Versorgung und Dienstleistungen | Strom, Wasser, Gas, Internet, Telefon, Pförtner- und Gartendienste, sofern vom Vermieter getragen und nicht weiterberechnet. |
| Versicherungen | Gebäude- und Hausratversicherung, Haftpflicht und Mietausfallversicherung. |
| Professionelle Dienstleistungen und Verwaltung | Hausverwaltung, Immobilienagentur, Steuerberatung sowie Anwalts- oder Notarhonorare im Zusammenhang mit der Vermietung. |
| Vertragsabschluss und Rechtsverteidigung | Kosten für Erstellung und Abschluss des Mietvertrags sowie für die rechtliche Verteidigung der Immobilie (z. B. Räumungs- oder Mietforderungsverfahren). |
| Werbung und Vermarktung | Anzeigen, Immobilienportale und Provisionen von Ferienvermietungsplattformen (Airbnb, Booking und ähnliche). |
| Zweifelhafte Forderungen | Nicht gezahlte Mieten sind abzugsfähig, wenn der Schuldner insolvent ist oder mehr als sechs Monate zwischen der ersten Mahnung und dem Ende des Steuerzeitraums vergangen sind. |
| Reinigung und Wäsche (Ferienvermietung) | Bei Ferienvermietung: Reinigung zwischen Aufenthalten, Wäscheservice und Check-in, sofern vom Eigentümer getragen und auf seinen Namen abgerechnet. |
Regeln zu Aufteilung und Nachweis
- Zeitliche Aufteilung: Kosten sind nur für die Tage abzugsfähig, an denen die Immobilie tatsächlich vermietet war. Leerstandstage erzeugen fiktive Mieteinkünfte und erlauben keinen Abzug. Das neue Feld „Anzahl der Tage" macht diese Rechnung für die AEAT transparent.
- Aufteilung nach Eigentum: Jeder Miteigentümer zieht die Kosten anteilig zu seiner Beteiligungsquote ab, die nun ausdrücklich anzugeben ist. Zwei Ehegatten mit je 50% reichen zwei Modelo 210 mit jeweils 50% der Einnahmen und Kosten ein.
- Belegnachweis: Rechnungen müssen auf den Namen des Eigentümers lauten und Betrag, Datum und Anbieter ausweisen. Belege mindestens vier Jahre nach Fristende aufbewahren.
- Zusammenhang mit den Einnahmen: Abzugsfähig sind nur Kosten, die unmittelbar mit den im jeweiligen Jahr und für diese Immobilie erklärten Einkünften zusammenhängen. Kosten einer Immobilie mindern nicht die Einnahmen einer anderen.
- Ansässige außerhalb des EWR: kein Abzugsrecht. Sie zahlen 24% auf den vereinnahmten Bruttobetrag.
Angewandte amtliche Beispiele
Fiktive Miete — in Deutschland ansässig, Wohnung in Málaga
Erwirbt die Immobilie am 1. April 2026 zur Eigennutzung. Erklärt die fiktive Miete anteilig für 2026 (9 Monate, Feld „Anzahl der Tage") mit dem Modelo 210 im neuen Inhalt zwischen dem 1. April und 31. Dezember 2027.
Zusammengefasste Vermietung — in Norwegen ansässig, Chalet in Alicante
Vermietet ab Juli 2026 und wählt die zusammengefasste Besteuerung aller Einkünfte des Kalenderjahres. Reicht eine einzige Selbstveranlagung vom 1. bis 20. April 2027 ein, mit dem neuen Formular und — bei Kostenabzug — dem ausgefüllten Aufschlüsselungsanhang.
Getrennte Vermietungserklärung — derselbe Fall ohne Zusammenfassung
Die Einkünfte für Juli, August und September 2026 werden mit dem alten Formular in den ersten 20 Tagen des Oktober 2026 erklärt (Friständerung gilt nicht). Die Einkünfte für Oktober, November und Dezember 2026 werden vom 1. bis 20. April 2027 mit dem neuen Formular und ggf. dem Kostenanhang erklärt.
Checkliste für nicht ansässige Eigentümer
- Erfassen Sie ab Januar 2026 die genauen Vermietungs- und Verfügbarkeitstage jeder Immobilie.
- Ordnen Sie Rechnungen nach Kategorie (Zinsen, IBI, Gemeinschaft, Versorgung, Versicherung, Abschreibung, Vermarktung) und auf den Namen des Eigentümers.
- Berechnen Sie die 3%-Abschreibung mit Trennung von Grundstücks- und Gebäudewert anhand der Urkunde oder des IBI-Bescheids.
- Entscheiden Sie zwischen zusammengefasster und getrennter Erklärung: die Jahreszusammenfassung ist einfacher und nutzt die neue Aprilfrist.
- Bei Lastschrift die Fenster einhalten: 1.–15. April bei Vermietung, 1. April – 23. Dezember bei fiktiver Miete.
- Prüfen Sie Ihre steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung: sie trägt den Satz von 19% und das Abzugsrecht.
Formel im Beispiel
Steuer = Katasterwert × 1,1% × 19%
- 120.000 €
- Katasterwert aus IBI.
- 1,1%
- Imputation bei Revision.
- 19%
- EU-Satz.
Numerisches Beispiel: fiktive Miete 2025
Deutscher Eigentümer, Alicante, revidierter Wert
- Katasterwert
- 120.000 €
- Revision
- Ja → 1,1%
- Wohnsitz
- Deutschland → 19%
- Eigentum
- 100%
Basis = 1.320 € | Steuer = 250,80 €
250,80 € zu zahlen
Felder Modelo 210 (fiktive Miete)
| Feld | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| NIF/NIE | Identifikation | X1234567L |
| Zeitraum | Steuerjahr | 2025 |
| Katasterreferenz | 20-stelliger Code | 1234567DF2890S0001WX |
| Katasterwert | IBI-Betrag | 120.000 € |
| Eigentumsanteil | Prozent | 100% |
| Bemessungsgrundlage | Wert × 1,1% oder 2% | 1.320 € |
| Steuersatz | 19% oder 24% | 19% |
| Steuer | Basis × Satz | 250,80 € |
| Zahlung/NRC | Zahlungsreferenz | 22 Zeichen |
Häufige Fragen zu Feldern
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