Das Gesetz 5/2025 senkt die Grunderwerbsteuer (ITP) auf Bestandsimmobilien in der Region Valencia ab dem 1. Juni 2026 von 10% auf 9%. Was sich für nichtansässige Käufer ändert.
Wichtige Neuerung: Ab dem 1. Juni 2026 sinkt der allgemeine ITP-Satz in der Region Valencia von 10% auf 9% beim Kauf von Bestandsimmobilien (Gesetz 5/2025).
Was ist die ITP?
Die ITP ist die regionale Grunderwerbsteuer beim Kauf gebrauchter Immobilien von Privatpersonen. Sie wird auf den Katasterreferenzwert oder den Kaufpreis (der höhere Wert) berechnet.
Die zentrale Änderung: 10% → 9% ab Juni 2026
- Bis 31. Mai 2026: 10%.
- Ab 1. Juni 2026: 9%.
- Immobilien über 1.000.000 €: weiterhin 11%.
Bei einer Immobilie von 250.000 € spart der Käufer 2.500 €.
Auswirkungen für nichtansässige Käufer
Der Satz ist für Ansässige und Nichtansässige gleich. Ermäßigte Sätze (8%, 6%, 4%) gelten nicht für Nichtansässige. Nach dem Kauf müssen Sie jährlich das Modelo 210 einreichen.
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