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    Recibo del Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) en España
    Steuern

    IBI in Spanien 2026: vollständiger Leitfaden für nicht ansässige Immobilieneigentümer

    2. Juni 20269 Min. LesezeitSpainTaxForm
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    Was die IBI ist, wie sie auf Basis des Katasterwerts berechnet wird, Fristen, Ermäßigungen und wie sie mit dem Modelo 210 zusammenhängt.

    Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist die wichtigste Gemeindesteuer in Spanien und betrifft jeden Immobilieneigentümer – auch Nicht-Ansässige. Sie wird nicht über das Modelo 210 erklärt, ist aber direkt mit dem Katasterwert verknüpft, der wiederum die jährliche Steuer an die spanische Steuerbehörde bestimmt.

    Was ist die IBI?

    Die IBI ist eine obligatorische Gemeindesteuer, die jede Gemeinde von allen erhebt, die am 1. Januar des Steuerjahres als Eigentümer eingetragen sind. Sie ist im Gesetz über kommunale Finanzen (RDL 2/2004) geregelt.

    Berechnung

    IBI = Katasterwert × Hebesatz der Gemeinde

    • Katasterwert: vom spanischen Kataster festgelegt, meist 50–70 % des Marktwerts.
    • Hebesatz: 0,4–1,1 % städtisch, 0,3–0,9 % ländlich.

    Beispiel: Eine Wohnung in Alicante mit 80.000 € Katasterwert und 0,71 % Satz zahlt 568 € pro Jahr.

    IBI-Sätze in den wichtigsten Städten (2026)

    • Madrid: 0,456 %
    • Barcelona: 0,75 %
    • Valencia: 0,646 %
    • Alicante: 0,71 %
    • Málaga: 0,72 %
    • Palma de Mallorca: 0,608 %
    • Marbella: 0,76 %

    Zahlungsfristen

    Jede Gemeinde legt ihren Kalender selbst fest, üblich ist September bis November. Wir empfehlen dringend, die Steuer per SEPA-Lastschrift von einem spanischen Konto einziehen zu lassen.

    IBI und Modelo 210

    • Der Katasterwert ist Basis sowohl der IBI als auch der fiktiven Einkünfte im Modelo 210.
    • Wurde der Katasterwert in den letzten 10 Jahren überprüft, beträgt die Zurechnung 1,1 % statt 2 %.
    • Bei Vermietung können EU/EWR-Eigentümer die IBI als abzugsfähige Ausgabe im quartalsweisen Modelo 210 geltend machen.

    Was passiert bei Nichtzahlung?

    Die Gemeinde kann Vollstreckungsverfahren mit Zuschlägen von 5 %, 10 % oder 20 %, Verzugszinsen und letztlich Beschlagnahme der Immobilie einleiten.

    Online-Abfrage

    Zusammenfassung

    Die IBI ist eine jährliche Pflichtsteuer auf Basis des Katasterwerts. Sie wird nicht mit dem Modelo 210 erklärt, teilt aber dieselbe Bemessungsgrundlage. Bei Vermietung ist sie absetzbar. Immer per SEPA einziehen lassen, um Zuschläge zu vermeiden.

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