Mallorca, Ibiza, Menorca: 19%-Satz, Mietabzüge und Entlastung von Doppelbesteuerung.
Italien ist der drittgrößte ausländische Immobilienkäufer in Spanien. Wenn Sie Eigentum auf den Balearen besitzen und in Italien steuerlich ansässig sind, müssen Sie das Modelo 210 für kalkulatorische Miete, Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne einreichen.
Steuerpflichten auf den Balearen
Als in Italien steuerlich Ansässiger (EU-Land) zahlen Sie 19 % und können direkt zusammenhängende Mietkosten abziehen. Das Italien-Spanien-Doppelbesteuerungsabkommen verhindert Doppelbesteuerung.
- Kalkulatorische Miete: jährlich bei Nichtvermietung (1,1 % oder 2 % des Katasterwerts × 19 %)
- Miete: vierteljährliche Erklärung mit Abzügen zu 19 %
- Verkauf: Kapitalertrag zu 19 %, 3%-Einbehaltung und 4-Monats-Frist
- Italien-Spanien-Abkommen: Anrechnung der spanischen Steuer in Italien
Inselführer
SpainTaxForm verwaltet Modelo 210 für italienische Eigentümer auf den Balearen.
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