Post-Brexit-Leitfaden für britische Eigentümer: 24 % auf Bruttomiete, keine Abzüge, vierteljährliche Fristen und Online-Einreichung bei der AEAT.
Seit dem Brexit werden britische Immobilieneigentümer in Spanien als Nicht-EU-Nichtansässige besteuert. Mieteinnahmen unterliegen 24 % IRNR auf den vollen Bruttobetrag, ohne Abzug von Hypothekenzinsen, Hausgeld, Versicherung, IBI oder Reparaturen.
Modelo 210-Pflicht
Sie müssen das Modelo 210 bei der AEAT vierteljährlich einreichen, innerhalb eines Monats nach jedem Kalenderquartal. Bei Leerstand kann zusätzlich die jährliche kalkulatorische Miete auf den Katasterwert anfallen.
- Steuersatz: 24 % auf Bruttomiete (gegenüber 19 % mit Abzügen für EU-Bürger)
- Vierteljährliche Frist: 1. bis 20. des Folgemonats nach jedem Quartal
- Kalkulatorische Miete: jährliche Erklärung vom 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres
- UK-Spanien-Doppelbesteuerungsabkommen: Anrechnung in Großbritannien, ohne Senkung des spanischen Satzes
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SpainTaxForm verwaltet Modelo 210 für britische Eigentümer nach dem Brexit mit dem korrekten Satz von 24 %.
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