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    Deutsche verkaufen Immobilie in Spanien: Steuern und 3%-Erstattung

    16. Juni 20267 Min. LesezeitSpainTaxForm
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    Kapitalertrag, 3% Einbehaltung beim Notar und Modelo 210 innerhalb von 4 Monaten. Steuerleitfaden für deutsche EU-Nichtansässige.

    Wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und eine Immobilie in Spanien verkaufen, behält der Käufer verpflichtend 3 % des Verkaufspreises (Modelo 211) als Steuergarantie ein. Sie müssen die Modelo 210 Kapitalertragssteuererklärung innerhalb von 4 Monaten ab dem Notartermin einreichen.

    Besteuerung des Kapitalertrags

    Als EU-Ansässiger zahlen Sie 19 % auf den Kapitalertrag. Übersteigt die 3%-Einbehaltung die endgültige Steuerschuld, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Überschusses.

    • Einbehaltung: 3 % des Verkaufspreises, vom Käufer an die AEAT abgeführt
    • Modelo 210-Frist: 4 Monate ab dem Notartermin
    • EU-Steuersatz: 19 % auf den Nettogewinn
    • Deutschland-Spanien-Doppelbesteuerungsabkommen: Anrechnung in Deutschland

    Verwandte Leitfäden

    SpainTaxForm berechnet Ihren Gewinn, reicht Modelo 210 ein und verwaltet die 3%-Erstattung.

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