Alles, was Sie wissen mussen, um das spanische Modelo 210 online einzureichen: erforderliche Dokumente, Berechnung, Fristen und Tipps fur Ersteinreicher.
Das Modelo 210 ist Spaniens offizielles Steuerformular fur die Einkommensteuer von Nicht-Residenten (IRNR). Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber dort nicht wohnen, sind Sie verpflichtet, dieses Formular jahrlich einzureichen. Dieser Leitfaden erklart den gesamten Online-Prozess fur 2026.
Was ist das Modelo 210 und wer muss es einreichen?
Das Modelo 210 wird bei der spanischen Steuerbehorde (AEAT) eingereicht. Einreichungspflichtig sind:
- Nicht-residente Immobilieneigentumer in Spanien (auch ohne Vermietung)
- Personen mit Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien
- Verkaufer, die Kapitalgewinne aus Immobilienverausserungen deklarieren mussen
Benotige Dokumente
- NIE — Auslanderidentifikationsnummer
- IBI-Bescheid mit Katasterwert und Katasterreferenz
- Kaufurkunde oder Registerauszug
- Mietvertrage und Kostenbelege (falls zutreffend)
- Steuerliche Ansassigkeitsbescheinigung
- Bankverbindung (IBAN)
Die drei Einkommensarten
1. Zugerechnetes Einkommen (leerstehende Immobilie)
Bemessungsgrundlage: 1,1% des Katasterwerts (wenn nach 2012 uberpruft) oder 2%. Steuersatz: 19% (EU/EWR) oder 24%.
2. Mieteinnahmen
Vierteljahliche Erklarung erforderlich. EU-Residenten zahlen 19% auf Nettoeinkommen (abzuglich Kosten). Nicht-EU-Residenten zahlen 24% auf Bruttoeinkommen ohne Abzuge.
3. Kapitalgewinne (Immobilienverkauf)
Steuersatz 19% auf den Gewinn. Der Kaufer halt 3% des Verkaufspreises als Garantie ein (Modelo 211). Uberzahlungen konnen erstattet werden.
Fristen und Strafen
- Zugerechnetes Einkommen: 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres
- Mieteinnahmen: Vierteljahrlich, innerhalb der ersten 20 Tage des Folgemonats
- Verspatete Einreichung: 1% Zuschlag pro Monat Verspatung, 15% zusatzlich nach 12 Monaten, plus Verzugszinsen
Tipps fur Ersteinreicher
- Besorgen Sie sich fruhzeitig eine NIE
- Prufen Sie, ob der Katasterwert aktualisiert wurde (1,1% vs. 2%)
- Bewahren Sie alle Belege mindestens 4 Jahre auf
- Prufen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien
- Nutzen Sie einen professionellen Service wie SpainTaxForm
Bei SpainTaxForm vereinfachen wir den gesamten Modelo-210-Prozess fur Nicht-Residenten. Unser 100% Online-Service erledigt alles fur Sie — kein digitales Zertifikat notig, keine Reise nach Spanien erforderlich.
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