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    Steuern

    Komplette Anleitung zur Online-Einreichung des Modelo 210 im Jahr 2026 — Schritt fur Schritt

    25. März 202610 Min. LesezeitSpainTaxForm
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    Alles, was Sie wissen mussen, um das spanische Modelo 210 online einzureichen: erforderliche Dokumente, Berechnung, Fristen und Tipps fur Ersteinreicher.

    Das Modelo 210 ist Spaniens offizielles Steuerformular fur die Einkommensteuer von Nicht-Residenten (IRNR). Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber dort nicht wohnen, sind Sie verpflichtet, dieses Formular jahrlich einzureichen. Dieser Leitfaden erklart den gesamten Online-Prozess fur 2026.

    Was ist das Modelo 210 und wer muss es einreichen?

    Das Modelo 210 wird bei der spanischen Steuerbehorde (AEAT) eingereicht. Einreichungspflichtig sind:

    • Nicht-residente Immobilieneigentumer in Spanien (auch ohne Vermietung)
    • Personen mit Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien
    • Verkaufer, die Kapitalgewinne aus Immobilienverausserungen deklarieren mussen

    Benotige Dokumente

    • NIE — Auslanderidentifikationsnummer
    • IBI-Bescheid mit Katasterwert und Katasterreferenz
    • Kaufurkunde oder Registerauszug
    • Mietvertrage und Kostenbelege (falls zutreffend)
    • Steuerliche Ansassigkeitsbescheinigung
    • Bankverbindung (IBAN)

    Die drei Einkommensarten

    1. Zugerechnetes Einkommen (leerstehende Immobilie)

    Bemessungsgrundlage: 1,1% des Katasterwerts (wenn nach 2012 uberpruft) oder 2%. Steuersatz: 19% (EU/EWR) oder 24%.

    2. Mieteinnahmen

    Vierteljahliche Erklarung erforderlich. EU-Residenten zahlen 19% auf Nettoeinkommen (abzuglich Kosten). Nicht-EU-Residenten zahlen 24% auf Bruttoeinkommen ohne Abzuge.

    3. Kapitalgewinne (Immobilienverkauf)

    Steuersatz 19% auf den Gewinn. Der Kaufer halt 3% des Verkaufspreises als Garantie ein (Modelo 211). Uberzahlungen konnen erstattet werden.

    Fristen und Strafen

    • Zugerechnetes Einkommen: 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres
    • Mieteinnahmen: Jahrlich. Einkunfte 2025 vom 1. bis 20. Januar 2026; ab den Einkunften 2026 vom 1. bis 20. April des Folgejahres (Orden HAC/623/2026)
    • Verspatete Einreichung: 1% Zuschlag pro Monat Verspatung, 15% zusatzlich nach 12 Monaten, plus Verzugszinsen

    Tipps fur Ersteinreicher

    • Besorgen Sie sich fruhzeitig eine NIE
    • Prufen Sie, ob der Katasterwert aktualisiert wurde (1,1% vs. 2%)
    • Bewahren Sie alle Belege mindestens 4 Jahre auf
    • Prufen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien
    • Nutzen Sie einen professionellen Service wie SpainTaxForm

    Bei SpainTaxForm vereinfachen wir den gesamten Modelo-210-Prozess fur Nicht-Residenten. Unser 100% Online-Service erledigt alles fur Sie — kein digitales Zertifikat notig, keine Reise nach Spanien erforderlich.

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