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    Modelo 211: Vollständiger Leitfaden 2026 zur 3%-Einbehaltung bei Verkäufen an Nichtansässige

    18. Juli 202616 Min. LesezeitSpainTaxForm
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    Umfassender Leitfaden zum Modelo 211: Was es ist, wer es einreicht (der Käufer), Frist von einem Monat, 3%-Einbehaltung, NRC, Zusammenhang mit Modelo 210 und Erstattung.

    Bei jedem Immobilienverkauf in Spanien mit nichtansässigem Verkäufer muss der Käufer 3% des Kaufpreises einbehalten und über das Modelo 211 abführen. Viele glauben fälschlich, der Verkäufer reiche es ein — die Pflicht liegt beim Erwerber.

    1. Was ist Modelo 211?

    Das Modelo 211 ist die offizielle AEAT-Selbstveranlagung zur Abführung der 3%-Einbehaltung auf den Verkaufspreis, wenn der Übertragende nichtansässig ist. Es ist keine endgültige Steuer, sondern eine Vorauszahlung der IRNR auf die mögliche Veräußerungsgewinn (Art. 25 TRLIRNR).

    2. Wer reicht Modelo 211 ein?

    Der Käufer (oder sein Vertreter) reicht ein und zahlt. Der nichtansässige Verkäufer reicht nicht Modelo 211 ein, sondern später das Modelo 210 für den Veräußerungsgewinn.

    Modelo 211 = Käufer behält ein | Modelo 210 = Verkäufer deklariert und erhält Erstattung (oder zahlt Nachschuss).

    3. Die 3%-Einbehaltung mit Beispielen

    Die Einbehaltung wird auf den gesamten Verkaufspreis berechnet, nicht auf den Gewinn.

    Verkaufspreis3%-EinbehaltungGeschätzte IRNR-Steuer (19%)
    250.000 €7.500 €10.830 € → Nachzahlung 3.330 €
    300.000 €9.000 €950 € → Erstattung 8.050 €
    160.000 €4.800 €0 € → volle Erstattung

    Einbehaltung = Preis × 3% | Steuer = Gewinn × 19% (EU) oder 24% | Ergebnis = Steuer − Einbehaltung

    4. Fristen: ein Monat für den Käufer

    Der Käufer hat einen Monat ab Urkunde. Der Verkäufer hat vier Monate für Modelo 210.

    VerpflichteterFormularFrist
    KäuferModelo 211 (3%)1 Monat ab Urkunde
    Nichtansässiger VerkäuferModelo 210 (Gewinn)4 Monate ab Urkunde
    Verkäufer (Erstattung)Modelo 210 mit AntragInnerhalb 4 Monate

    5. Zusammenhang mit Modelo 210

    Nach Modelo 211 muss der Verkäufer Modelo 210 (Einkunftsart 28) einreichen. Die Einbehaltung wird angerechnet.

    • Teilerstattung: Steuer < Einbehaltung.
    • Volle Erstattung: Verkauf mit Verlust.
    • Nachzahlung: hoher Gewinn, Steuer > 3%.

    6. NRC beim Modelo 211

    Zahlung über den NRC (22 Zeichen) auf der AEAT-Website.

    1. AEAT → Modelo 211 aufrufen.
    2. NRC mit Bankdaten generieren.
    3. Online oder in der Filiale zahlen.
    4. Beleg an Verkäufer übergeben.

    7. Erforderliche Unterlagen

    • Kaufurkunde.
    • NIF/NIE Käufer und NIF Verkäufer.
    • Katasterreferenz.
    • Bankdaten für NRC.
    • Modelo-211-Beleg für Verkäufer.

    8. Häufige Fehler

    • Verwechslung Käufer/Verkäufer.
    • 3% auf Gewinn statt Preis.
    • Kein Beleg an Verkäufer.
    • Fristversäumnis.
    • Kein Modelo 210 durch Verkäufer.
    • NIF nicht rechtzeitig beantragt.

    9. FAQ

    Muss auch ein ansässiger Käufer einbehalten?

    Ja, wenn der Verkäufer nichtansässig ist.

    Was wenn der Käufer nicht einbehält?

    Gesamtschuldnerische Haftung.

    Ansässiger Verkäufer?

    Keine 3%-Einbehaltung.

    Kann der Notar einreichen?

    Als Vermittler möglich, Haftung beim Käufer.

    Erstattungsdauer?

    3-6 Monate nach Modelo 210.

    Kommunale Plusvalía?

    Nein, separater kommunaler Steuer.

    Miteigentümer?

    Je ein Modelo 210.

    Nichtansässige Gesellschaften?

    Ja, 3% gilt auch.

    Digitales Zertifikat nötig?

    Nein, Cl@ve oder Gestoría reichen.

    10. Verwandte Ressourcen

    Spezialisierte Leitfäden:

    SpainTaxForm — wir bearbeiten Modelo 211 und Modelo 210 online mit automatischer Berechnung und Einreichung bei der AEAT.

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