Wichtigste Änderungen 2026 für das Modelo 210: neue Fristen, Vermietungsregister, Quellensteuer und Meldepflichten.
2026 bringt wichtige Neuerungen für nichtansässige Immobilieneigentümer in Spanien. Hier eine klare Zusammenfassung.
1. Neues Einheitsregister für Kurzzeitvermietungen
Seit dem 1. Juli 2025 muss jede Ferienvermietung in das neue Einheitsregister eingetragen werden. Airbnb und Booking verlangen die Registernummer.
2. IRNR-Steuersätze unverändert
- 19 % für Bewohner der EU, Islands, Norwegens und Liechtensteins.
- 24 % für den Rest der Welt.
3. Kalkulatorische Miete: Katasterwert
Der anwendbare Satz beträgt 1,1 % des Katasterwerts, wenn dieser in den letzten 10 Jahren überarbeitet wurde, sonst 2 %.
4. Wichtige Fristen 2026
- Kalkulatorische Miete (Geschäftsjahr 2025): bis 31. Dezember 2026.
- Jährliche Mieterklärung: 1.–20. Januar 2026.
- Veräußerungsgewinn: 3 Monate ab notarieller Urkunde.
- 3% Quellensteuer-Rückerstattung: 4 Monate ab Übertragung.
5. SEPA-Lastschrift
Die AEAT erlaubt SEPA-Lastschrift bis 5 Tage vor Fristende.
6. Sanktionen
- 1 % monatlicher Zuschlag (max. 12 %) bei freiwilliger verspäteter Abgabe.
- 50 % bis 150 % Strafe, wenn die AEAT es zuerst feststellt.
Bei SpainTaxForm automatisieren wir den gesamten Prozess.
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