SpainTaxForm · Modelo 210 · 2025 / 2026 / 2027
    Steuern

    Modelo 210: November-Erinnerung an die Frist im Dezember 2026

    2. November 20266 Min. LesezeitSpainTaxForm
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    Fiktive Immobilieneinkünfte 2025: Erklärung und Zahlung bis 31. Dezember 2026, Lastschrift bis 23. Dezember. Die Abgabefrist 2027 beginnt im April.

    Es ist bereits November 2026. Wenn Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind und Ihre spanische Wohnung Ihnen 2025 zur Eigennutzung zur Verfügung stand, prüfen Sie jetzt, ob Ihr Modelo 210 für fiktive Immobilieneinkünfte noch aussteht. Die reguläre Frist für Erklärung und Steuerzahlung endet am 31. Dezember 2026. Verwechseln Sie nicht das Abgabejahr 2026 mit dem erklärten Einkünftejahr 2025.

    Merken Sie sich zwei Termine: 31. Dezember 2026 für Erklärung und Zahlung; 23. Dezember 2026 für den Antrag auf Lastschrift der Steuer. Dabei zieht die AEAT die Steuer ein; es handelt sich nicht um die Bezahlung unserer Servicegebühr.

    Wer sollte diese Pflicht prüfen?

    Betroffen sein können nichtansässige natürliche Personen, die eine städtische Immobilie in Spanien selbst nutzen oder leer stehen lassen. Mieteinnahmen sind nicht erforderlich: Die fiktiven Einkünfte werden steuerlich wegen der Verfügbarkeit des Objekts berechnet. Bei zeitweiser Vermietung sind Vermietungstage und Tage der eigenen Verfügbarkeit zu trennen. Jeder Miteigentümer erklärt seinen Anteil; eine Erklärung über 100 % durch eine Person deckt die anderen grundsätzlich nicht ab. In Spanien steuerlich Ansässige unterliegen den IRPF-Regeln statt dieser Nichtresidentenerklärung.

    Kalender: 2025 ist nicht 2026

    EinkünftejahrErklärung und SteuerzahlungSteuerlastschrift
    2025: Eigennutzung oder nicht vermietete Tage1. Januar – 31. Dezember 20261. Januar – 23. Dezember 2026
    2026: Eigennutzung oder nicht vermietete Tage1. April – 31. Dezember 20271. April – 23. Dezember 2027

    Was ändert sich im nächsten Jahr?

    Die Orden HAC/623/2026 verschiebt den Fristbeginn für fiktive Einkünfte vom 1. Januar auf den 1. April des Folgejahres. Dies gilt erstmals für Einkünfte aus 2026, deren Erklärung ab 1. April 2027 möglich ist. Der Endtermin bleibt der 31. Dezember, der Lastschrifttermin der 23. Dezember. Die Frist für 2025 wird nicht bis April 2027 verlängert: Diese Erklärung bleibt im Dezember 2026 fällig.

    Ab dem 1. Januar 2027 eingereichte Erklärungen enthalten auch neue Angaben, etwa zur Anzahl der Tage und zum Eigentumsanteil. Der neue Ausgabenanhang betrifft vermietete oder untervermietete Immobilien; dadurch werden Ausgaben für eine selbst genutzte Wohnung nicht abziehbar. Mieteinkünfte haben einen anderen Kalender: Übertragen Sie diese Fristen nicht auf fiktive Einkünfte.

    So werden fiktive Einkünfte berechnet

    Ausgangspunkt ist der Katasterwert, nicht der Kaufpreis oder der bei anderen Steuern verwendete Referenzwert. Es gilt der passende Ansatz von 1,1 % oder 2 %, abhängig von gesetzlichen Voraussetzungen und Katasterrevision. Danach werden Tage und Eigentumsanteil berücksichtigt und der IRNR-Satz angewendet: grundsätzlich 19 % für Steueransässige in der EU oder in EWR-Staaten mit effektivem steuerlichem Informationsaustausch, sonst 24 %. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit.

    Unverbindliches Rechenbeispiel, kein Angebot: Katasterwert 100.000 €, Ansatz 1,1 % falls anwendbar, 100 % Eigentum und 365 verfügbare Tage im Jahr 2025: Bemessungsgrundlage 1.100 €; Steuer 209 € bei 19 % oder 264 € bei 24 %. Bei 50 % Eigentum wären es 104,50 € und 132 €. Bei Verfügbarkeit während eines Teils des Jahres ist zusätzlich nach Tagen aufzuteilen. Die Steuer ist von der Servicegebühr getrennt.

    Was Sie jetzt im November vorbereiten sollten

    • NIF/NIE, Identitätsdaten und steuerlicher Wohnsitz jedes Eigentümers.
    • Vollständige Immobilienanschrift und richtige Katasterreferenz (üblicherweise 20 Zeichen).
    • IBI-Bescheid oder Bescheinigung über den maßgeblichen Katasterwert und dessen Revision.
    • Eigentumsanteile sowie gegebenenfalls Kauf-, Verkaufs- oder Eigentümerwechseltermine 2025.
    • Tage der eigenen Verfügbarkeit und mögliche Vermietungszeiträume.
    • Zahlungsmethode für die Steuer und Bankdaten für eine gewünschte Lastschrift.

    Was passiert bei verspäteter Abgabe?

    Bei freiwilliger verspäteter Erklärung ohne vorherige Aufforderung können Zuschläge nach Artikel 27 des Allgemeinen Steuergesetzes anfallen: 1 % zuzüglich 1 % je vollem Verzögerungsmonat bis zwölf Monate; bei mehr als zwölf Monaten 15 % und gegebenenfalls Verzugszinsen. Hat die AEAT bereits eine Aufforderung geschickt, kann die Behandlung anders sein. Warten Sie nicht bis zuletzt: Die Korrektur einer NIE, Anschrift oder Katasterreferenz braucht möglicherweise Zeit.

    Häufige Fragen

    Muss ich erklären, obwohl ich nicht vermiete?

    Ja, für Tage der eigenen Verfügbarkeit können fiktive Einkünfte entstehen, auch ohne tatsächliche Einnahmen. Umstände und Ausnahmen für das Objekt sind zu prüfen.

    Ersetzt die IBI-Zahlung das Modelo 210?

    Nein. IBI ist eine kommunale Steuer; Modelo 210 erklärt die staatliche Nichtresidentensteuer. Es sind getrennte Pflichten.

    Kann ich die Steuerlastschrift am 31. Dezember beantragen?

    Nicht im regulären AEAT-Zeitraum: Für fiktive Einkünfte 2025 endet er am 23. Dezember 2026. Danach müssen Sie eine andere zulässige Zahlungsart nutzen und Erklärung sowie Zahlung fristgerecht abschließen.

    Kann ich fiktive Einkünfte 2026 im Januar 2027 erklären?

    Nicht innerhalb der neuen regulären Frist: Sie beginnt am 1. April 2027 und endet weiterhin am 31. Dezember 2027.

    Bereiten Sie Ihr Modelo 210 rechtzeitig vor

    Bei SpainTaxForm können Sie die Vorbereitung beginnen und Immobilien- sowie Eigentümerdaten übermitteln. Wurde die Steuer für 2025 bereits korrekt erklärt und bezahlt, reichen Sie wegen dieser Erinnerung keine zweite Erklärung ein. Wurde nur die Servicegebühr bezahlt, prüfen Sie auch den Stand der Einreichung und Steuerzahlung.

    Informationen geprüft am 2. November 2026. Allgemeine Orientierung: Prüfen Sie vor Abgabe Ihren Einzelfall und offizielle AEAT-Hinweise.

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